Die Konzeption unserer Einrichtung
für psychisch behinderte Menschen mit Tagesstrukturierung nach SGB XII und einer angegliederten Pflegeeinrichtung nach § 71 Abs. 2 SGB XI (PVG)
Aufgaben und Einrichtungsbeschreibung:
Das Behindertenheim (SGB XII) in Pfedelbach-Untersteinbach und die angegliederte Pflegeeinrichtung (Pflegestation nach SGB XI) stellen Bausteine der außerstationären (Krankenhaus) und gemeindenahen Versorgung für psychisch Behinderte oder von Behinderung bedrohten Personen dar.
Unsere Einrichtung ergänzt die Versorgungsangebote der Krankenhäuser und des Zentrums für Psychiatrie / Klinikum am Weissenhof in Weinsberg. Die Leitziele unserer Einrichtung bestimmen den Rahmen für die Durchführung unserer Dienstleistungen. Als Aufnahmegebiet sind vorrangig die Landkreise Hohenlohe, Heilbronn (incl. Stadt Heilbronn), Schwäbisch Hall und der Main-Tauberkreis zu sehen.
Das Angebot richtet sich primär an psychisch behinderte Menschen, die der Krankenhausbehandlung und Maßnahmen der beruflichen und/oder der medizinischen Rehabilitation noch nicht oder nicht mehr bedürfen, aber auf Grund ihrer Erkrankung eine weitere ganztägige Förderung und Betreuung in einer Behinderteneinrichtung mit Tagesstrukturierung und/oder Pflegeeinrichtung benötigen.
In den Kreisplanungen stellt die Pflegegemeinschaft für den beschriebenen Personen- und Einzugsbereich 47 Betten im Behindertenbereich und 19 Betten im Pflegebereich zur Verfügung. Teilstationär (Tagespflege) werden 12 Plätze im Behindertenbereich angeboten.
Förder-, Betreuungs- und Pflegekonzept:
Durch die besonderen Bedingungen des gegliederten Sozialleistungssystems besteht eine Teilung in einen Behindertenbereich und einen Pflegebereich.
Die Kostenträger für beide Bereiche sind verschieden: Der Behindertenbereich wird einkommensabhängig über das SGB XII finanziert, der Pflegebereich je nach Pflegestufe über die Pflegeversicherung (SGB XI) und einkommensabhängig über das SGB XII.
Dem Bewohner der Pflegeeinrichtung (Pflegestation) stehen Leistungen, die für den Behindertenbereich (Eingliederungshilfe) vorgesehen sind, uneingeschränkt zur Verfügung. So ist gewährleistet, dass trotz unterschiedlicher Kostenträger eine ganzheitliche Förderung, Betreuung und Pflege für die Bewohner erhalten bleibt.
Der Vorteil dieser Teilung liegt für die überwiegend pflegebedürftigen Bewohner in der Teilfinanzierung ihrer Pflegekosten durch die Pflegeversicherung. Die Pflegeeinrichtung stellt einen eigenen wirtschaftlichen Teilbetrieb dar. Für den Behindertenbereich und die Pflegeeinrichtung (Pflegestation) ist die Pflegegemeinschaft „Haus Schönblick“ gemeinnützige GmbH Träger.
Zielsetzung und Aufgaben:
Hauptziel mit den damit verbundenen Aufgaben ist die Unterstützung psychisch Behinderter oder von Behinderung bedrohter Personen, mit den Anforderungen eines selbständigen Lebens in der Gesellschaft, Familie und Heimgemeinschaft zurechtzukommen. Individuell werden die Ressourcen und Defizite festgestellt und mit entsprechender Förderung und Hilfeplanung die Integration und Teilhabe an der Gesellschaft, Familie und Heimgemeinschaft ermöglicht.
Die Leitlinien unserer Einrichtung stellen dabei die Grundlagen für die Arbeit und Kooperation der Beteiligten dar.
Dies wird mittels einer individuellen Förder- und Pflegeplanung, einer entsprechenden Umsetzung, Dokumentation, Koordination und Tagesstrukturierung interdisziplinär geleistet. Alle Maßnahmen werden wiederkehrend einer internen und externen Qualitätskontrolle unterzogen und bei Bedarf angepasst.
Das Angebot alltagspraktischer Hilfe im Rahmen einer strukturierten Tagesablaufes soll den Bewohner zu möglichst großer Selbständigkeit bei der Bewältigung der täglichen Anforderungen befähigen und sicherstellen, dass Phasen der Motivationslosigkeit sowie Krisensituationen ohne (erneute) stationäre Krankenhausbehandlung überwunden werden.
Die geforderte kontinuierliche Teilnahme an den Arbeits-, Beschäftigungs- und Freizeitangeboten (Tagesstrukturierung) kann, besondere bei chronisch psychisch Behinderten, Ressourcen fördern und erhalten bzw. einem weiteren Anstieg an Defiziten entgegenwirken.
Bestehende Defizite sollen durch individuelle Förderung nach Möglichkeit abgebaut, gemildert oder behoben bzw. einer Verschlechterung entgegengewirkt werden.
Durch den Wechsel zwischen Arbeit – Beschäftigung – Freizeit ergibt sich die Möglichkeit, dass das vorhandene Leistungsvermögen und die Fähigkeit für eine selbständige Lebensführung erhalten und gefördert werden. Bei psychisch Behinderten kann durch eine Steigerung der Ausdauer und Belastbarkeit auch noch nach Jahren der Weg zur Eingliederung in die Gesellschaft führen.
Personenkreis:
Aufnahme in unsere Einrichtung finden volljährige psychisch Behinderte, die nicht oder noch nicht in der Lage sind, an einer beruflichen und/oder medizinischen Rehabilitationsmaßnahme teilzunehmen und/oder auf Grund ihrer Behinderung und ihres Lebensalters eine weitere Förderung und Betreuung in einem strukturierten Tagesablauf benötigen.
Bei überwiegender Pflegebedürftigkei nach dem PVG bzw. Vorliegen einer entsprechenden Pflegestufe erfolgt die Aufnahme bzw. Verlegung in unsere Pflegeeinrichtung im Rahmen unserer Platzkapazität.
Unsere Einrichtung ist kein Angebot für primär Suchtkranke und geistig Behinderte.